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Die Gebühren sind gestaffelt und richten sich nach der jeweiligen Betreuungszeit. Die derzeitig gültigen Gebühren betragen laut „Gebührensatzung der Gemeinde Kumhausen für den Besuch der Kinderkrippe“ vom 23.05.2023:

Buchungszeit imDurchschnitt Buchungszeiten Kosten/Monat
3-4 Stunden/Tag (4 Tage Woche) 8.00-13.00 Uhr  178 €
4-5 Stunden/Tag 8.00-13.00 Uhr 196 €
5-6 Stunden/Tag 7.00-13.00 Uhr 216 €
6-7 Stunden/Tag 8.00-15.00 Uhr 236 €
7-8 Stunden/Tag 7.00-15.00 Uhr
8.00-16.00 Uhr
256 €
8-9 Stunden/Tag 7.00-16.00 Uhr
8.00-17.00 Uhr
276 €
9-10 Stunden/Tag 7.00-17.00 Uhr 296 €

 

In den Gebühren ist das Spiel- und Getränkegeld bereits inkludiert. 

Hat ein Kind zu Beginn des Krippenjahres, also zum 1.9. des jeweiligen Betreuungsjahres, das 3. Lebensjahr vollendet, ermäßigt sich die Gebühr um 25 Prozent.

Die Gebühren werden jeweils am ersten Werktag eines Monats für den gesamten Monat fällig.

Die Kosten für die Verpflegung werden über kitafino (Servicegebühr 0,25 € pro Bestellung ab 01.08.23) abgerechnet. Bei kitafino legen Sie ein Guthabenkonto an und können Essen bestellen und z. B. im Krankheitsfall oder Urlaub wieder abbestellen.

Die Gebühr für die Portfolio-Mappe beträgt ab September 2023 20,00 € und wird im Oktober des letzten Krippen-Jahres abgebucht.

Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde eine Einzugsermächtigung für ihr Konto zu erteilen oder die Beträge fristgerecht bei Geldinstituten einzuzahlen. Barzahlung ist nicht möglich. Die Gebühren werden für 12 Monate erhoben. Eine Ermäßigung aufgrund der Ferien- und Schließzeiten oder der Abwesenheit bedingt durch Krankheit,  Urlaub etc. ist nicht möglich.

Ein Antrag zur Übernahme der Besuchsgebühr kann beim zuständigen Jugendamt gestellt werden.

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.