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Die Gebühren sind gestaffelt und richten sich nach der jeweiligen Betreuungszeit. Die derzeitig gültigen Gebühren betragen laut „Gebührensatzung der Gemeinde Kumhausen für den Besuch der Kinderkrippe“ vom 01.09.2016:
Buchungszeit imDurchschnitt | Buchungszeiten | Kosten/Monat |
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4-5 Stunden/Tag | 8.00-13.00 Uhr | 169,50 € |
5-6 Stunden/Tag | 7.00-13.00 Uhr | 189,50 € |
6-7 Stunden/Tag | 8.00-15.00 Uhr | 209,50 € |
7-8 Stunden/Tag | 7.00-15.00 Uhr 8.00-16.00 Uhr | 229,50 € |
8-9 Stunden/Tag | 7.00-16.00 Uhr 8.00-17.00 Uhr | 249,50 € |
9-10 Stunden/Tag | 7.00-17.00 Uhr | 269,50 € |
In den Gebühren ist das Spiel- und Getränkegeld bereits inkludiert. Der Preis für das warme Mittagessen beträgt derzeit 3,00 Euro pro Mahlzeit. Für Frühstück Mittags- und Nachmittagsbrotzeit werden aktuell 0,45 € je Mahlzeit berechnet.
Hat ein Kind zu Beginn des Krippenjahres, also zum 1.9. des jeweiligen Betreuungsjahres, das 3. Lebensjahr vollendet, ermäßigt sich die Gebühr um 33 Prozent.
Die Gebühren werden jeweils am ersten Werktag eines Monats für den gesamten Monat fällig.
Die Kosten für die Verpflegung werden über kitafino (Servicegebühr 0,15 € pro Bestellung) abgerechnet. Bei kitafino legen Sie ein Guthabenkonto an und können Essen bestellen und z. B. im Krankheitsfall oder Urlaub wieder abbestellen.
Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde eine Einzugsermächtigung für ihr Konto zu erteilen oder die Beträge fristgerecht bei Geldinstituten einzuzahlen. Barzahlung ist nicht möglich. Die Gebühren werden für 12 Monate erhoben. Eine Ermäßigung aufgrund der Ferien- und Schließzeiten oder der Abwesenheit bedingt durch Krankheit, Urlaub etc. ist nicht möglich.
Ein Antrag zur Übernahme der Besuchsgebühr kann beim zuständigen Jugendamt gestellt werden.