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Regeln des Zusammenlebens

Wie in jeder Gemeinschaft, in der Menschen zusammenleben, muss es für den Erhalt einer gewissen Ordnung auch in unserer Kinderkrippe bestimmte Regeln geben, die für ein positives Zusammenleben, für Sicherheit und Orientierung sorgen.

Regeln und Grenzen werden dabei nicht willkürlich fest gelegt, sondern sollten von allen Betroffenen verstanden und akzeptiert werden können. Das Wohl des einzelnen Kindes, das Wohl der gesamten Gruppe, das Wohl der Eltern und das Wohl des Personals sollten idealerweise miteinander im Einklang stehen.

Regeln, an die sich Erwachsene und Kinder (Umsetzung je nach Alter) gleichermaßen halten sollten:

  • respektvoller und wertschätzender Umgang mit dem Gegenüber
  • Toleranz gegenüber Andersartigkeit (Religion, Herkunft, Kultur)
  • Achtung fremden Eigentums

Regeln, die den Tagesablauf der Kinder (Umsetzung je nach Alter) betreffen:

  • Achtung der Grenzen des anderen
  • Warten und Teilen
  • keine körperliche Gewalt
  • Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln
  1. Beim Spielen (Umgang mit Spielmaterial, Aufräumen)
  2. Beim Essen (z.B. Sitzen während der Mahlzeit, wertschätzender Umgang mit Nahrungsmitteln)
  3. Im Bad (z.B. Respekt gegenüber erwünschter Privatsphäre, Händewaschen nach Toilettengang, Toilettenspülung betätigen)
  4. Im Gruppengespräch (z.B. ausreden lassen, niemand wird ausgelacht)
  5. Bei bestimmten pädagogischen Angeboten (z.B. Malkittel zum Malen, Sitzen im Stuhlkreis)

Regeln, die die Eltern betreffen:

  • Versorgung des Kindes mit der für die Kinderkrippe nötigen Ausstattung (Windeln, Feuchttücher, Hausschuhe, Wechselwäsche, Brotzeit, Zahnbürste, Matschhose, Gummistiefel)
  • pünktliches Einhalten der gebuchten Betreuungszeiten, Information bei Verspätung
  • unverzügliche Mitteilung über die Erkrankung des Kindes, insbesondere, wenn es sich um eine ansteckende Krankheit handelt (s. Infektionenschutzgesetz)
  • rechtzeitige Information bei Abwesenheit und Urlaub
  • Einhaltung der Satzung
  • Übernahme der Aufsichtspflicht bei Eltern-Kind-Veranstaltungen
  • Einhaltung der Einverständniserklärungen und Vollmachten (z.B. für abholberechtigte Personen)
  • Beachtung der Hausordnung (Rauch- und Handyverbot im gesamten Krippenbereich, nicht mit verschmutzten Straßenschuhen in die Krabbelgruppen)
  • Einhaltung der Hygienevorschriften für die Speisenzubereitung bei Festen und Feiern

Regeln, die das Personal betreffen:

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (BayKiBiG und AVBayKiBiG)
  • Gewährleistung der Aufsichtspflicht
  • Einhaltung der Sicherheitsvorschriften (z.B. Freihalten der Notausgänge, Befolgung des Notfallplans)
  • Beachtung der Schweigepflicht und des Datenschutzes
  • Berücksichtigung der vorhandenen bzw. nicht vorhandenen Einverständniserklärungen
  • Einhaltung der Satzung und der hauseigenen Konzeption
  • Beachtung und Einhaltung des HygieneplansRegelmäßige Auffrischung des Ersthelferwissens

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